Die für Spandau bedeutendste Urkunde aus dem Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau ist die aus dem 15.  Jahrhundert stammende Abschrift der Stadtrechtsurkunde vom 7.  März 1232. Dieser zufolge übertrugen die Markgrafenbrüder Johann I. und Otto III. Spandau wesentliche Privilegien. Sie verliehen Spandau das Stadtrecht, setzten die Stadtgrenze fest, ermächtigten die Spandauer*innen eine Flutrinne (Schleuse) anzulegen, gewährten ihnen Zollfreiheit für deren Benutzung sowie in ihrem gesamten Herrschaftsgebiet und überließen Spandau den Marktzoll.

Die Urkunde selbst ist nicht im Original erhalten. Daher wird vermutet, dass die Abschrift zu Gunsten der Stadt verändert wurde. Es wird nicht bezweifelt, dass Spandau 1232 bereits bestand, aber dass es damals schon das Stadtrecht erhielt.

Spandauer Stadtrechtsprivileg vom 7. März 1232, Deutsche Fassung des 15. Jahrhunderts
Spandauer Stadtrechtsprivileg vom 7. März 1232, Deutsche Fassung des 15. Jahrhunderts
Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau
Rückseite des Spandauer Stadtrechtsprivilegs vom 7. März 1232, Deutsche Fassung des 15. Jahrhunderts
Rückseite des Spandauer Stadtrechtsprivilegs vom 7. März 1232, Deutsche Fassung des 15. Jahrhunderts
Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau

Vor 790 Jahren am 7. März 1232 verliehen die Markgrafen Johann I. (1213-1266) und Otto III. (1215-1267) Spandau das Stadtrecht und gewährten der Stadt weitere Privilegien.
Die Abschrift der Stadtrechtsurkunde aus dem 15.  Jahrhundert nennt am Schluss nur das Jahr: „Geschehen im Jahr des Herrn 1232“

Die beiden Markgrafen Johann I. und sein Bruder Otto III. aus dem Adelsgeschlecht der Askanier gelten als Stadtgründer zahlreicher brandenburgischer Städte. Neben Spandau gründeten sie 1237 Berlin und 1253 Frankfurt an der Oder.

Die Denkmäler der Markgrafen Johann I. und Otto III. aus der Siegesallee. Foto: Friedhelm Hoffmann, 2016
Die Denkmäler der Markgrafen Johann I. und Otto III. aus der Siegesallee
Foto: Friedhelm Hoffmann, 2016
Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau
Flutrinne, um 1809
Flutrinne, um 1809
Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau

Die Markgrafenbrüder gestatteten Spandau die Anlage einer Flutrinne (Schleuse). Denn für den Betrieb der markgräflichen Mühle musste das Wasser der Havel durch einen Damm gestaut werden. Die Flutrinne ermöglichte es den Schiffen zwischen Unter- und Oberhavel zu wechseln und die Mühle zu umfahren.

Spandau entwickelte sich aus einer Kaufmannsniederlassung in der Nähe der heutigen Nikolaikirche zu einer Stadt. Wichtige Wasserwege, über die im Mittelalter vorrangig die Handelswaren transportiert wurden, kreuzten sich hier mit dem Magdeburger Handelsweg nach Posen und ermöglichten so den Anschluss an den europäischen Fernhandel.

Vué de Spandau 1790
Vué de Spandau 1790
Johann Friedrich Nagel, Radierung
Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau
Jahrmarkt auf dem Marktplatz, 1884. Hans Zank
Jahrmarkt auf dem Marktplatz, 1884
Hans Zank, Zeichnung
Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau

Das Marktrecht (ius fori) kann als Vorläufer des Stadtrechtes angesehen werden, da es den Bewohner*innen wichtige Rechte und Freiheiten zusicherte. Hierzu zählten persönliche Freiheiten, wie die freie Ausübung des Berufes sowie eine auf wirtschaftliche Belange beschränkte kommunale Selbstverwaltung.

Mit der Verleihung des Stadtrechtes nach dem Vorbild Brandenburgs ermöglichten die askanischen Markgrafen den Ausbau Spandaus zu einer Stadt. Es regelte das gesamte städtische Leben und gewährte den Bewohnern persönliche Freiheiten und Rechte sowie die Möglichkeit der kommunalen Selbstverwaltung, wovon die Spandauer Ratsprotokolle zeugen.

Spandauer Ratsprotokoll vom 11. Juni 1689
Ratsprotokoll vom 11. Juni 1689
Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau
Karte von Spandau, 1897
Karte von Spandau, 1897
Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau

Die 1232 festgesetzten Stadtgrenzen sind heute nicht mehr nachvollziehbar. Sie sollten sich im Osten bis zum Fluss „Crowel“ (Kreuel, früh. Havelarm), im Süden bis zum See „Scarplanke“ (Scharfe Lanke) und westlich bis zur „Lehmkute“ (Lehmgrube) erstreckt haben. Die nördliche Grenze sollen eine Weide, eine Bolbrücke, die Heide Stariz und die Papenberge gebildet haben.

Dieses Sekretsiegel ist das zweitälteste Sekretsiegel Spandaus. Das Petschaft (Siegelstempel) selbst, das das Siegel in die Masse eindrückt, ist das älteste erhaltene Exemplar eines Spandauer Siegels. Das erste Sekretsiegel von 1289 blieb nur als gedrucktes Siegelbild erhalten. Es zeigt eine nach außen ansteigende Stadtmauer und ein mittig angeordnetes Stadttor. Über dem Zinnenkranz befindet sich ein Helm, darunter der Adler mit Schild.

Ursprünglich wurden Sekretsiegel eingesetzt, um als Verschlusssiegel für Briefe zu fungieren und das Geheimnis des Briefes zu bewahren. Mit Beginn des 12.  Jahrhundert wurden Sekretsiegel auch zur Kontrolle als Rück- oder Gegensiegel verwendet. Sie bestätigten die Echtheit einer Urkunde.

Älteste erhaltene Petschaft mit dem Spandauer Siegel, Ende 14./Anfang 15. Jh.
Älteste erhaltene Petschaft mit dem Spandauer Siegel, Ende 14./Anfang 15. Jh.
Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau
Urkunde von Rudolf I. (1284 - 1356) bestätigt in der Stadtrechtsurkunde niedergeschriebene Rechte und Stadtgrenzen, 13.8.1320
Urkunde vom 13. August 1320
Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau

Mit dieser Urkunde bestätigte Rudolf I. (1284-1356), Herzog von Sachsen-Wittenberg, den Spandauer*innen die in der Stadtrechtsurkunde niedergeschriebenen Rechte und die Stadtgrenzen. Auf der Rückseite des Siegels wurde ein Sekretsiegel angebracht, um Urkundenfälschungen zu erschweren.

Die Urkunde ist eine der insgesamt ca. 200 aus dem Bestand des Archivs des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau.

Siegel bestätigten die Echtheit einer Urkunde, da eigenhändige Unterschriften keine Anwendung fanden. Als Material wurde Wachs oder Siegellack (Mischung aus Schellack, verschiedenen Harzen und Terpentin) verwendet. Das Siegelbild wurde nur bei wichtigen Veranlassungen geändert.

Siegel der Urkunde vom 13.8.1320 von Rudolf I. (1284 - 1356) Herzog von Sachsen-Wittenberg
Siegel der Urkunde vom 13. August 1320
Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau