Die für Spandau bedeutendste Urkunde aus dem Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau ist die aus dem 15. Jahrhundert stammende Abschrift der Stadtrechtsurkunde vom 7. März 1232. Dieser zufolge übertrugen die Markgrafenbrüder Johann I. und Otto III. Spandau wesentliche Privilegien. Sie verliehen Spandau das Stadtrecht, setzten die Stadtgrenze fest, ermächtigten die Spandauer*innen eine Flutrinne (Schleuse) anzulegen, gewährten ihnen Zollfreiheit für deren Benutzung sowie in ihrem gesamten Herrschaftsgebiet und überließen Spandau den Marktzoll.
Die Urkunde selbst ist nicht im Original erhalten. Daher wird vermutet, dass die Abschrift zu Gunsten der Stadt verändert wurde. Es wird nicht bezweifelt, dass Spandau 1232 bereits bestand, aber dass es damals schon das Stadtrecht erhielt.