Honorare für Ausstellungen bildender Künstler*innen fallen den Kürzungen des Senats zum Opfer!
Die Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt schafft den Fonds für Ausstellungsvergütungen für Bildende Künstler*innen (FABiK) ab, mit dem die kommunalen Galerien ausstellenden Künstler*innen Honorare zahlen. Die Senatorin Sarah Wedl-Wilson versprach Mindesthonorare und nur die vorübergehende Aussetzung des Fonds Ausstellungsvergütung für bildende Künstler*innen (FABiK) in 2025. Doch die Gelder für Mindesthonorare werden im Nachtragshaushalt 2025 als Sparpotenzial genutzt, FABiK wird unwiederbringlich abgeschafft und die Verantwortung für Künstler*innen-Honorare wird de facto an die Bezirke abgeschoben.
Als wäre das nicht schon Rückschritt genug, verliert die Kunst im Stadtraum mit Durchsetzung der Kürzungen im Vergleich zu 2024 über 85 % ihres Budgets und auch im Bereich Atelierförderung durch das Arbeitsraumprogramm ist die versprochene Schaffung neuer Räume längst abgesagt. Stattdessen wird die Kürzung für die Bestandsmieten fortgeschrieben. Die Zukunft vieler Ateliers ist akut bedroht. Künstlerinnen und Künstler verlieren ihre Arbeitsmöglichkeiten.
Das Kulturamt Spandau unterstützt die Forderung des Berufsverbandes bildender Künstler*innen Berlin nach sofortiger Rücknahme der Kürzungen im Kulturbereich und insbesondere den ungekürzten Erhalt des Fonds für Ausstellungshonorare FABiK, um in den Kommunalen Galerien die selbstverständliche Honorierung der Arbeit von Kunstschaffenden zu sichern und ihre Tätigkeit klar als professionelle Arbeit anzuerkennen.
Bitte beachten Sie dazu auch die Pressemitteilungen des Berufsverbandes bildender Künstler*innen Berlin:
Pressemitteilung zum Thema „FABiK gestrichen“
Pressemitteilung zum Thema „Haushaltskürzungen”